ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER GOOBER GMBH

1. ANWENDBARKEIT UND GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1. Diese AGB gelangen für sämtliche Auftrage der Goober GmbH („Goober“) zur Anwendung.

1.2. Goober erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde deren Anwendbarkeit an und stimmt diesen zu. Diese AGB gelten - sofern keine Änderung durch Goober bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Etwaige AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, soweit Goober zukünftig Leistungen des Kunden, die dieser unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt, vorbehaltlos entgegennimmt und/oder soweit in Standardauftragsformularen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

 

2. VERTRAGSGRUNDLAGEN

2.1. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsgrundlagen gelten diese in nachfolgender Reihenfolge

(i) Projektrahmenvertrag,

(ii) AGB,

(iii) Leistungsvereinbarungen.

Ausgenommen davon sind jene Fällen, in denen in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich unter Hinweis auf den inhaltlichen Widerspruch zum Projektrahmenvertrag oder den AGB der Leistungsvereinbarung der Vorrang eingeräumt worden ist.

2.2. Bei Zweifeln und/oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen gleicher Rangstufe (zB zwei Leistungsvereinbarungen) gelten beide Alternativen als vereinbart.

 

3. ANGEBOTE

3.1. Angebote von Goober sind freibleibend und unverbindlich, soweit im Einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang

 

4. LEISTUNGSORT

4.1. Leistungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen auf Grundlage dieses Vertragswerkes seitens GOOBER an den Kunden ist Wien.

4.2. GOOBER ist berechtigt, Leistungen von Subunternehmer an anderen Orten auch Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu beziehen.

 

5. KOMMUNIKATION

5.1. Goober wird auf elektronischem Weg (E-Mail) mit dem Kunden kommunizieren und stellt dem Kunden Arbeitsergebnisse per öffentlichem Link zur Verfügung. Der Kunde ist mit dieser Art der Präsentation einverstanden.

5.2. Mängelanzeigen sind über das jeweils vereinbarte Service-Management-Tool und/oder per E-Mail unter der von GOOBER dafür bekannt gegebenen E-Mail-Adresse an GOOBER zu richten. Mängelanzeigen, die die Fehlerklassen 1 oder 2 betreffen, werden vom Kunden zugleich per Telefonanruf an die dafür von GOOBER zu benennende Telefonnummer gemeldet.


6. DATENSCHUTZ

6.1. Die nachstehenden Datenschutzbestimmungen finden nur insoweit Anwendung, wie der Gegenstand der jeweiligen Leistungsvereinbarung die entsprechenden Leistungen umfasst.

6.2. GOOBER verpflichtet sich, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrecht-zuerhalten sowie dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.

6.3. GOOBER verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software für den Kunden ausschließlich als Auftragsverarbeiterin, sohin für die Zwecke der und mit genehmigten Mitteln seitens des Kunden als Verantwortlicher. Die Vertragsparteien werden einen Auftragsverarbeitervertrag iSd Art 28 DSGVO abschließen.


7. WERBUNG

7.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine mit dem erteilten Auftrag im Zusammenhang stehenden Daten, von GOOBER zum Zweck des Customer-Relationship-Managements verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit widerrufen.

7.2. GOOBER ist berechtigt, den Namen des Kunden, seine Wort- und Bildmarken („Logos“) sowie Informationen über die erbrachten Leistungen als Referenz oder zu Marketingzwecken zu verwenden. Hierbei handelt es sich insb um die Verwendung in Marketing-Broschüren, Internetauftritten, Projektanträgen, Presse- und interne Aussendungen sowie internen und externen Präsentationen iS einer Aufzählung der relevanten Kunden von GOOBER.

7.3. GOOBER, seine Partnerfirmen und Subunternehmer sind berechtigt, die Design-Arbeitsergebnisse in ihren Portfolios zu präsentieren.


Goober GmbH

(Stand Mai 2020)